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VEREIN

Die Ruessdili-Hütte dient der Begegnung von Menschen, die sich zugleich mit ursprünglicher Bergnatur verbunden fühlen

STATUTEN

VEREIN RUESSDILI-HÜTTE
Gründung am 9. Juli 1963

STATUTEN vom 9.6.2009

NAME und SITZ
§ 1 Unter dem Namen Verein Ruessdili-Hütte besteht mit Sitz in Zollikon ZH ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

ZWECK
§ 2 Der Verein ist Eigentümer der «Ruessdili-Hütte» im Kärpfgebiet Kanton Glarus. Er wartet und führt diese Bergunterkunft.
Diese Hütte dient der Erfüllung kirchlicher Aufgaben, was auch die aktive Mitverantwortung zur Erhaltung dieser Bergregion einschliesst.

MITGLIEDER
§ 3 Mitglied des Vereins kann werden, wer sein Interesse am Bestehen der «Ruessdili-Hütte» bekundet und bereit ist, zur Erreichung des Vereinszweckes beizutragen.
Die Mitgliedschaft ist gebunden über die Aufgabenerfüllung.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; sie setzt die Zustimmung zu den Statuten voraus.
Der Austritt ist jederzeit möglich, wobei der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr voll geschuldet wird.

MITGLIEDERBEITRÄGE und andere MITTEL
§ 4 Der Verein verfügt über folgende Mittel:

  • Mitgliederbeitrag durch persönliche, freiwillige Arbeitsleistung der Mitglieder beim Unterhalt der Hütte und deren Umgebung;

  • der Mitgliederbeitrag kann auch durch einen finanziellen Beitrag abgegolten werden, der durch die jährliche Mitgliederversammlung nach Massgabe der Vereinsbedürfnisse festgelegt wird, jedoch höchstens Fr. 50.- pro Jahr beträgt;

  • Hüttengeld nach den Bestimmungen der Hüttenordnung;

  • Erträge aus Veranstaltungen zugunsten des Vereinszweckes;


HAFTUNG
§ 5 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

ORGANE
§ 6 Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Ausserordentliche Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen oder wenn ein Zehntel der Mitglieder eine solche verlangen.
§ 7 In die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen:

  • die Wahl des Vorstandes und des Präsidenten;

  • die Festsetzung der jährlichen Mitgliederbeiträge;

  • bauliche Veränderungen der Hütte;

  • Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes für seine Geschäftsführung;

  • Statutenänderungen und

  • die Auflösung des Vereins.


VORSTAND
§ 8 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung jeweilen auf zwei Jahre gewählt.
Ersatzwahlen während einer Amtsdauer gelten bis zu deren Ablauf.
Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins und verpflichtet diesen rechtsgültig durch die Unterschrift zweier seiner Mitglieder.
In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen insbesondere:

  • Die Aufnahme von Mitgliedern;

  • der Ausschluss von Mitgliedern, wobei ein Ausschluss auf Begehren des Ausgeschlossenen der nächstfolgende Mitgliederversammlung zur abschliessenden Entscheidung vorgelegt werden kann;

  • die Rechnungsführung und die Aufstellung der Jahresrechnung, sowie die Erstattung des Jahresberichtes;

  • der Erlass einer Hüttenordnung;

  • reparaturen und Unterhalt der Hütte;

  • die Wahl des Hüttenwartes.


AUFLÖSUNG des Vereins
§ 9 Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung (vgl. Art. 7 der Statuten) oder von Gesetzes wegen aufgelöst.
Die «Ruessdili-Hütte», sowie ein allfälliges Vermögen fällt einer gemeinnützigen Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zu, die für die Weiterverwendung der Hütte im Sinne von Art. 2, Absatz 2 der Statuten zu sorgen.

Zollikerberg, den 9.6.2009

Statuten

MITGLIEDER

VEREIN RUESSDILI-HÜTTE

Mitgliedschaft gem. § 3 der Statuten

Mitgliederkategorien

Die Mitglieder des Ruessdili-Verein teilen sich auf die drei folgenden Mitgliederkategorien auf:

  • Aktivmitglieder

  • Passivmitglieder

  • Ehrenmitglieder


Alle Mitglieder sind an der Hauptversammlung stimmberechtigt.
Alle Mitglieder bezahlen für Übernachtungen in der Hütte ausserhalb von Arbeitseinsätzen oder Ruessdili-Chilbi den Mitgliedertarif.

AKTIVMITGLIEDER
Aktivmitglieder leisten pro Jahr mindestens einen Arbeitseinsatz im Rahmen eines Arbeitswochenendes oder einer Arbeitswoche. Falls ein Aktivmitglied in einem Jahr keinen Arbeitseinsatz leisten konnte, so ist Ende Jahr ein Jahresbeitrag von 50.- Franken unaufgefordert zu bezahlen. Die Beiträge gelangen in den Berghilfefonds.

Für den Verein ist die Leistung von Arbeitseinsätzen wichtiger als finanzielle Beiträge. Aus diesem Grunde können nur Aktivmitglieder neu in den Verein aufgenommen werden.

PASSIVMITGLIEDER
Passivmitglieder haben während mindestens fünf Jahren als Aktivmitglieder im Verein mitgewirkt. Passivmitglieder leisten als Ersatz für den Arbeitseinsatz einen jährlichen Beitrag von 50.- Franken. Der Betrag wird mit der Hauptversammlung des laufenden Jahres fällig. Er gelangt ebenfalls in den Berghilfefonds.

EHRENMITGLIEDER
Ehrenmitglieder können vom Vorstand ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht eines Beitrages in jedwelcher Form befreit.


AUFNAHME IN DEN VEREIN
Neumitglieder werden durch den Vorstand aufgenommen. Dabei richtet sich der Vorstand nach den folgenden Aufnahmekriterien:

  • Einverständnis mit Funktion, Zweck und Ziel der Ruessdili-Hütte gemäss Statuten

  • Teilnahme an mindestens zwei Arbeitseinsätzen

  • Aktive Mitarbeit am Hüttenleben

  • Kenntnis und Einhalten der Hüttenordnung

  • Bereitschaft zur aktiven Integration in den Hüttenalltag

  • Achten und Schützen der Natur


AN DER VEREINSMITGLIEDSCHAFT

Interessierte erhalten die Vereinsstatuten und Hüttenordnung, sowie die DVD über die Geschichte der Ruessdili-Hütte (leihweise). Mindestens ein erfahrenes Aktivmitglied fungiert als Götti bzw. Gotte. Er/Sie führt das Neumitglied ein und empfiehlt es den Vorstandsmitgliedern, nachdem es den Interessenten gemäss den o.g. Kriterien «geprüft» hat.

VORSTAND

Roland Schiltknecht
Präsident

Gerhard Eich

Vizepräsident

Catia Burkhard

Regina Hüttenrauch

Jörg Kuhn

Sarah Magg

Adi Scheidegger

Haus zum Bären

8773 Haslen

055 64432 93

schildpatt@bluemail.ch

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Der Verein Ruessdili-Hütte ist Eigentümer dieser Bergunterkunft. Er organisiert Wochenendtreffen und Lagerwochen.

Mit dem Besuch der Ruessdili ist die Verpflichtung verbunden, der Berghütte und ihrer Umgebung Sorgfalt und Schutz angedeihen zu lassen.

Die Hütte steht im ältesten Naturschutzgebiet der Schweiz.

Die Ruessdili-Hütte dient der Begegnung von Menschen, die sich zugleich mit ursprünglicher Bergnatur verbunden fühlen:

  • Kirchliche Aufgaben, zum Beispiel Konfirmandenkurse

  • Lager für Arbeitseinsätze zur Erhaltung von Alpweiden, Wegen und Bergwald

  • Ausgangspunkt für Sommer- und Wintertouren

  • Klassenlager für Schulen



PC-Konto 87-547332-3, Verein Ruessdili-Hütte, 8125 Zollikerberg

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ARBEIT

Es gibt nicht Gutes, ausser man tut es. (Erich Kästner)

Als einer der wenigen Vereine verzichtet der Ruessdili-Verein auf einen regelmässigen jährlichen Geldbetrag der Mitglieder, sofern sich die Vereinsmitglieder zu regelmässiger Arbeitsleistung für die Hütte bzw. die nähere und weitere Umgebung verpflichten. Sie leisten den Mitgliederbeitrag in Form von Arbeit zugunsten der einmaligen Bergnatur, in der die Ruessdili-Hütte steht.

Eingeladen zur Teilnahme an den Vereinsanlässen sind nicht nur Vereinsmitglieder, sondern auch deren Freunde und Bekannte, sowie alle Freunde der Ruessdili.

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